30. März 2016
Polen

Änderungsgesetz zum Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch

Der polnische Staatspräsident Andrzej Duda hat am 24.3.2016 eine Novelle zum Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch ausgefertigt. Diese soll 30 Tage nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten und betrifft vor allem Änderungen im Vormundschaftsrecht. Insbesondere ist es in Zukunft nicht mehr möglich, die Vormundschaft für ein Kind gegen den Willen der Eltern allein deshalb einem Dritten zu übertragen, weil diese aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht in der Lage sind, das Kind adäquat zu versorgen.