27. August 2024
Republik Korea (Südkorea)

Änderungen zur Geburtsregistrierung außerehelicher Kinder

Das Gesetz Nr. 19 547 vom 18.7.2023, das am 19.7.2024 in Kraft getreten ist, dient der Behebung in einem Urteil vom 23.3.2023 durch das Verfassungsgericht der Republik Korea festgestellter verfassungsrechtlicher Mängel des Gesetzes über die Registrierung von Familienbeziehungen. Das Verfassungsgericht hatte festgestellt, dass Kinder ein Recht auf Registrierung unmittelbar nach der Geburt haben und Vorschriften verworfen, die es dem biologischen Vater nicht erlaubten, sein mit einer mit einem anderen Mann verheirateten Frau gezeugtes Kind registrieren zu lassen.

Die Änderungen erlauben neue Formen der Überprüfung der Geburt eines Kindes durch Personen, die an der Entbindung beteiligt waren, durch autorisierte Stellen im In- oder Ausland oder durch Aufzeichnungen medizinischer Notdienste. Geregelt wird auch die Verpflichtung medizinischer Einrichtungen, bestimmte Geburtsdaten in die Patientenakte der Mutter aufzunehmen. Neu aufgenommen wurden zudem Bestimmungen, die die Registrierung von Geburten von Amts wegen vorsehen, auch wenn die Eltern die Geburt nicht registrieren lassen, und den örtlichen Behörden das Recht einräumen, die für die Registrierung der Geburt erforderlichen Dokumente anzufordern.

Durch verstärkte Einbeziehung der Behörden soll sichergestellt werden, dass eine lückenlose Geburtsregistrierung aller Kinder erfolgt.

Hintergrundbericht des Global Legal Monitor der Library of Congress