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Am 1. Mai 2025 tritt das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts in Kraft. Die 2., vollständig überarbeitete Auflage des Kommentars enthält eine umfassende Darstellung des gesamten Namensrechts. Damit ist der Kommentar das einzige Werk, das sich in dieser Tiefe mit der Thematik beschäftigt und darüber hinaus die Entwicklung des Namensrechts im Blick behält.
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