Broschiert, 124 Seiten, 13.08.2021
Standesbeamte, Verwaltungsbeamte und Angestellte der Kommunalverwaltungen nehmen auch archivarische Aufgaben wahr. Der vorliegende Leitfaden hilft, sich in das Archivrecht des Bundes und der jeweiligen Länder einzuarbeiten, erläutert die Grundzüge des Archivrechts und beantwortet erste archivische Fragestellungen. Der Leitfaden führt leicht verständlich durch alle praktischen Fragen der standesamtlichen Aufgaben. Zur Berücksichtigung der bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind den Kapiteln tabellarische Übersichten vorangestellt.
Die 2. Auflage enthält neben der Aktualisierung der einschlägigen Gesetzesvorschriften ein neues Kapitel zur Datenschutzgrundverordnung und ihrer Auswirkungen auf das Archivrecht.
Die Vorzüge des Leitfadens liegen in seiner kompakten Darstellung, seiner klaren Struktur, seiner verständlichen Sprache und seine ansprechenden Gestaltung.
DIE GEMEINDE Zeitschrift für die kommunale Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein 9/2018
Das Werk bietet deutlich mehr als nur einen Enblick in die archivrechtlichen Fragestellungen. Es ist ein Überblick über das Archiv und seine Aufgaben mit einem besonderen Schwerpunkt auf den archivrechtlichen Gegebenheiten. Hausmanns Leitfaden sollte von den sich in der Vorbereitung auf den Archivar befindlichen Anwärtern und Referendaren wenigstens einmal ganz und gar und aufmerksam gelesen werden. Aber auch nach der Ausbildung tut man sich als Archivar mit der Lektüre selbst einen Gefallen um sich noch einmal der organisatorischen und rechtlichen Grundzüge, die den Beruf einrahmen zu vergewissern oder in Erinnerung zu rufen.
Unsere Archive Nr. 62/2018, Daniel Heimes
Inhaltlich schildert der Autor, der bei der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren mit archivischen Rechtsfragen befasst ist, in insgesamt 15 fein untergliederten Einzelkapiteln zentrale archivrechtliche Themenstellungen. Die Vorzüge des Leitfadens liegen in seiner kompakten Darstellung, seiner klaren Struktur, seiner verständlichen Sprache und seiner ansprechenden Gestaltung, die mit Grafiken, am Rand ausgeworfenen Sachbetreffen und (für die vergleichsweise prominent dargebotenen personenstandsrechtlichen Sachverhalte) mit optischen Hervorhebungen arbeitet. All dies erleichtert es dem Leser und gerade dem Einsteiger in die Materie, dem Gang der Darstellung zu folgen.
Archivpflege in Westfalen-Lippe, Heft 87/2017, Stephen Schröder