02. Januar 2023
StAZ Das Standesamt
Ausgabe 1/2023
Das Januar-Heft ist Mitte des Monats erschienen.
Urs Peter Gruber analysiert die grundlegende Entscheidung des EuGH vom 15.11.2022, wonach eine Scheidung vor einem italienischen Standesbeamten als „Entscheidung“ im Sinne des Art. 21 Brüssel IIa-VO anzusehen und damit in Deutschland automatisch anzuerkennen sei.
Warum der rückwirkende Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt entgegen der bislang ganz herrschenden Auffassung keine Auswirkungen auf den Namen des betroffenen Kindes hat, erläutert Karl Krömer aus Anlass der Entscheidung des KG vom 8.2.2022.