29. Juli 2024

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

257. Lieferung

Mit der 257. Ergänzungslieferung zum »Internationalen Ehe- und Kindschaftsrecht« werden die Länderberichte zu Island, Litauen und Mali umfassend auf den neuesten Stand gebracht; zu Mali werden überdies Gesetzesübersetzungen neu aufgenommen. Der Bericht zu Finnland wird in Teilbereichen aktualisiert. 

Finnland

M.W.v. 1.10.2023 wurde durch Gesetz v. 23.3.2023/434 zur Verhinderung von Zwangsehen das Rechtsinstitut der Aufhebung der Ehe als weiterer Grund für die Eheauflösung eingeführt und bezüglich der Rechtsfolgen auf das Scheidungsrecht verwiesen. Die Reform umfasst i.Ü. Bestimmungen über das auf die Eheaufhebung anwendbare Recht, die entsprechende internationale Zuständigkeit finnischer Gerichte und die Anerkennung einer ausländischen Minderjährigenehe. I.Ü. wurden im Ehegesetz, im Sorgerechtsgesetz und im Elternschaftsgesetz infolge des neuen Gesetzes 703/2023 über die Verwendung von Kundendaten der Sozial- und Gesundheitsfürsorge m.W.v. 1.1.2024 punktuell Normen an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Island

Der Bericht wurde insgesamt auf den aktuellen Stand gebracht. Neben punktuellen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht wurden jüngste Reformen im Ehe- und Kindschaftsrecht eingearbeitet. Die Eheschließung Minderjähriger ist seit 2022 vollständig ausgeschlossen, im Ausland geschlossene Minderjährigenehen werden nur noch unter besonderen Bedingungen anerkannt. Gegenstand weiterer Gesetzesänderungen ist die Vereinfachung der Ehescheidung, insbesondere in Fällen der häuslichen Gewalt, sowie die Gleichstellung nicht-binärer und transsexueller Ehegatten und Eltern. Im Kindschaftsrecht wurden zudem detaillierte Regelungen zum alternierenden Aufenthalt von Kindern bei getrennt lebenden, das gemeinsame Sorgerecht innehabenden Eltern eingeführt.

Litauen

Die Aktualisierung betrifft das Staatsbürgerschaftsgesetz v.a. durch die Aufnahme eines weiteren Verlustgrundes m.W.v. 1.6.2023 und die Einführung neuer Zuständigkeiten m.W.v. 1.1.2024. Im Zivilgesetzbuch wurden insbesondere die Möglichkeit der einvernehmlichen Trennung und Scheidung im notariellen Verfahren m.W.v. 1.1.2023 eingeführt sowie die Vaterschaftsanerkennung durch gemeinsame Erklärung von Mutter, Ehemann und Kindesvater; im Übrigen erfolgten punktuelle Änderungen im Bereich der Adoption und der Vormundschaft/Betreuung m.W.v. 1.4.2023. Im Gesetz über die Registrierung der Zivilstandsakte wurden die Bestimmungen entsprechend angepasst, das Aufgebot zur Anzeige von Ehehindernissen abgeschafft sowie für die Schreibung von Vor- und Familiennamen von Personen nichtlitauischer Volkszugehörigkeit in Zivilstandseinträgen und anderen Urkunden das Gesetz v. 18.1.2022 mit seinen detaillierten Regelungen zum 1.5.2022 für maßgeblich erklärt.

Mali

Mit dieser Aktualisierung wird der Bericht insgesamt auf den aktuellen Stand gebracht. Zudem stehen nunmehr alle für den Bericht erheblichen Gesetze in deutscher Übersetzung zur Verfügung einschließlich des für das Staatsangehörigkeitsrecht sowie das Ehe- und Kindschaftsrecht zentralen Code des personnes et de la famille, G. Nr. 11-087/AN-RM.

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