25. Februar 2025

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

260. Lieferung

Mit der 260. Ergänzungslieferung zum »Internationalen Ehe- und Kindschaftsrecht« werden die Berichte zu Lettland, Norwegen, Österreich und Peru auf den neuesten Stand gebracht. Der Bericht zu Paraguay wird punktuell aktualisiert. Zu Liechtenstein und Thailand wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen.

Im Einzelnen:

Lettland

Die Überarbeitung des Berichts umfasst insbesondere das Inkrafttreten einer Regelung zur registrierten Lebenspartnerschaft für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare m.W.v. 1.7.2024 im Wege der lediglich verfahrensrechtlichen Ergänzung des Notariatsgesetzes zur Begründung und Auflösung dieser Beziehung, jedoch ohne familienrechtliche Wirkungen, für die auf das Vertragsrecht verwiesen wird. Punktuelle Änderungen des Zivilgesetzbuchs betreffen ua das Anfechtungsrecht des Kindes im Fall einer Vaterschaftsvermutung mit neuen Fristen m.W.v. 10.10.2023, den Verzicht auf die notwendige Anwesenheit von zwei Trauzeugen bei der Eheschließung seit 1.7.2024 sowie Anpassungen im Bereich der Adoption und der Vormundschaft m.W.v. 1.1.2025 mit Auswirkungen auch im verfahrensrechtlichen Bereich des Gesetzes über die Registrierung der Zivilstandsakte und des Zivilprozessgesetzbuchs. Berücksichtigt wurden im Übrigen die aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung und die Anpassung des Mindestlohns als Ausgangspunkt für die Berechnung der Unterhaltssätze.

Liechtenstein

Es wird auf die Einführung der Ehe für alle m.W.v. 1.1.2025 hingewiesen.

Norwegen

Der Bericht wurde insgesamt aktualisiert infolge zahlreicher punktueller Gesetzesänderungen durch Regelungen außerhalb des familienrechtlichen Kernbereichs: so ua die Ersetzung des in vielen Bereichen zuständigen »Fylkesmann« durch den geschlechtsneutralen Begriff »Statsforvalter«, Behörden- und Begriffsänderungen mit der Ablösung des Kinderschutzgesetzes 1992 durch das Jugendhilfegesetz 2021 sowie ebenfalls 2021 das neue Erbgesetz mit der Aufnahme neuer Verfahrensvorschriften in das Ehegesetz über die Vermögensauseinandersetzung nach Trennung und Scheidung, die für Güterrechtssachen auch die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht losgelöst von Ehesachen umfassen. Eine Reform des Vormundschaftsgesetzes m.W.v. 1.4.2023 hatte neben geänderten Zuständigkeiten eine verstärkte individuelle Berücksichtigung der Meinung des Minderjährigen entsprechend seiner Reife und des Gesichtspunktes der Freiwilligkeit bei der Erwachsenenvormundschaft zum Gegenstand. Im Staatsangehörigkeitsgesetz erfolgten 2022 differenzierte Änderungen bei der Aufenthaltsdauer für den Staatsangehörigkeitserwerb sowie bei den dafür erforderlichen Sprachkenntnissen und beim Einbürgerungstest; seit dem 12.3.2021 gibt es im Übrigen mit der Einfügung eines neuen § 26b den Grund für die Entziehung der Staatsangehörigkeit aus elementaren nationalen Interessen.

Österreich

Der Bericht wurde unter Berücksichtigung auch der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung insgesamt aktualisiert, so u.a. im Staatsbürgerschaftsgesetz betreffend die Anhebung der Mindestaufenthaltsdauer für Asylberichtigte als Voraussetzung des Staatsangehörigkeitserwerbs sowie die Erleichterungen beim Zugang zur österreichischen Staatsangehörigkeit für Verfolgte des NS-Regimes und ihre Nachkommen. Änderungen des ABGB erfolgten insbesondere im Recht der Abstammung durch Anpassungen an das Ehe- und Partnerschaftsrecht sowie eine Regelung für die nicht-medizinisch unterstützte Fortpflanzungshilfe; damit verbunden waren Ergänzungen im Personenstandsgesetz. Im Übrigen wurde die Einführung des neuen Rechtsinstituts der Sterbeverfügung für entscheidungsfähige Suizidwillige unter den strengen Voraussetzungen des Sterbeverfügungsgesetzes m.W.v. 1.1.2022 eingearbeitet. 

Paraguay

Die Aktualisierung betrifft das Inkrafttreten des Haager Übereinkommens v. 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie des Haager Protokolls v. 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht.

Peru

Der Bericht wurde unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Literatur einschließlich der wesentlichen peruanischen Fachzeitschriften insgesamt auf den neuesten Stand gebracht. Wichtige Neuerungen waren v.a. die Einführung der Eheschließung vor dem Notar durch das Gesetz Nr. 31643 v. 2022 und die Abschaffung der Möglichkeit, eine Ehe vor dem Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren einzugehen, durch das Gesetz Nr. 31945 v. 2023.

Thailand

Es wird auf die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Thailand m.W.v. 23.1.2025 und die damit verbundenen Änderungen im Bereich des Familienrechts hingewiesen.

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