Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online
Mit dem November-Update der Online-Version des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« wird der Länderbericht zu Indien um einen umfangreichen Regionalteil zum Unionsstaat Goa erweitert, in den Länderbericht zur Mongolei werden zusätzliche Übersetzungen aufgenommen.
Im Einzelnen:
Indien
Der Länderbericht zu Indien wird um einen umfangreichen Regionalteil zum Unionsstaat Goa erweitert. Im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts behandelt dieser neben indischen Vorschriften detailliert auch die portugiesischen Regelungen, nach denen zahlreiche Goanesen weiterhin die Staatsangehörigkeit Portugals innehaben können. Im Ehe- und Kindschaftsrecht, in dem Rechtsquellen verschiedenen Ursprungs zusammenwirken, steht außer originär indischem Recht der portugiesische Código Civil in der Fassung, die er bei der Angliederung Goas an Indien im Jahre 1961 hatte, und in der er bis heute fortgilt, nebst diesen flankierenden Nebengesetzen im Mittelpunkt. Dazu kommen Bestimmungen religiösen Rechts, v. a. des katholischen Kirchenrechts.
Mongolei
Die abgedruckte Übersetzung des Zivilgesetzbuches wurde erweitert und enthält nunmehr die für das IPR relevanten Art. 539 ff. ZGB. Zudem wurden punktuelle Korrekturen bei Querverweisen vorgenommen.