Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online
Mit dem September-Update der Online-Version des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« wurden die Länderberichte zu Island und Litauen aktualisiert.
Im Einzelnen:
Island
Der Bericht wurde insgesamt auf den aktuellen Stand gebracht. Neben punktuellen Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht wurden jüngste Reformen im Ehe- und Kindschaftsrecht eingearbeitet. Die Eheschließung Minderjähriger ist seit 2022 vollständig ausgeschlossen, im Ausland geschlossene Minderjährigenehen werden nur noch unter besonderen Bedingungen anerkannt. Gegenstand weiterer Gesetzesänderungen ist die Vereinfachung der Ehescheidung, insbesondere in Fällen der häuslichen Gewalt, sowie die Gleichstellung nicht-binärer und transsexueller Ehegatten und Eltern. Im Kindschaftsrecht wurden zudem detaillierte Regelungen zum alternierenden Aufenthalt von Kindern bei getrennt lebenden, das gemeinsame Sorgerecht innehabenden Eltern eingeführt.
Litauen
Die Aktualisierung betrifft das Staatsbürgerschaftsgesetz, v.a. durch die Aufnahme eines weiteren Verlustgrundes m.W.v. 1.6.2023 und die Einführung neuer Zuständigkeiten m.W.v. 1.1.2024. Im Zivilgesetzbuch wurden insbesondere die Möglichkeit der einvernehmlichen Trennung und Scheidung im notariellen Verfahren m.W.v. 1.1.2023 eingeführt sowie die Vaterschaftsanerkennung durch gemeinsame Erklärung von Mutter, Ehemann und Kindesvater; im Übrigen erfolgten punktuelle Änderungen im Bereich der Adoption und der Vormundschaft/Betreuung m.W.v. 1.4.2023. Im Gesetz über die Registrierung der Zivilstandsakte wurden die Bestimmungen entsprechend angepasst, das Aufgebot zur Anzeige von Ehehindernissen abgeschafft sowie für die Schreibung von Vor- und Familiennamen von Personen nichtlitauischer Volkszugehörigkeit in Zivilstandseinträgen und anderen Urkunden das Gesetz v. 18.1.2022 mit seinen detaillierten Regelungen zum 1.5.2022 für maßgeblich erklärt.