14. August 2023

Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online

Aktualisierung im August

Das August-Update der Online-Version des Werkes »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht« bringt Aktualisierungen der Berichte zu Dänemark und den Niederlanden.

Im Einzelnen:

Dänemark

Die Aktualisierung erstreckt sich wegen zahlreicher, teils nur punktueller Änderungen auf den gesamten Bericht, so u.a. infolge der erstmaligen Begründung einer eigenen Gesetzgebungszuständigkeit der Färöer für das Personen- und Familienrecht. Reformen im Staatsangehörigkeitsrecht betreffen insbesondere Erleichterungen bei der Einbürgerungserstreckung auf in Südschleswig und Kiel lebende Kinder sowie den Ausschluss des dänischen Staatsangehörigkeitserwerbs von Kindern sog. Auslandskämpfer. Im Familienrecht erfolgten u.a. die Abschaffung der Bedenkzeit von Ehegatten mit minderjährigen Kindern vor einer Ehescheidung und die Abschaffung des vorübergehend geteilten Wohnsitzes der Eltern ab einer räumlichen Trennung der Eltern, Neuerungen im Adoptionsgesetz bei der vorläufigen Unterbringung eines Kindes sowie im Namensgesetz mit der Namensänderung von sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlenden Personen.

Niederlande

Die Aktualisierung des Berichts betrifft Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz u.a. bei Verlust und Wiedererwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit. Wichtigste Neuerung im Familienrecht (Buch 1 BW) ist der neu eingefügte Art 1:251b BW mit der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern kraft Gesetzes infolge der Anerkennung eines außerhalb einer Ehe oder Partnerschaft geborenen Kindes durch den Erzeuger, vorbehaltlich einzelner Ausnahmen. Eine Reform der Zivilstandsverordnung ermöglicht m.W.v. 1.3.2023 die Eintragung einer Person, die zur Zeit der Geburt des Kindes das männliche Geschlecht hatte, als Elternteil, der das Kind geboren hat. Internationalverfahrensrechtlich erfolgten die gesetzliche Berücksichtigung des KSÜ und Anpassungen an die Geltung der Brüssel IIb-VO m.W.v. 1.8.2022 im IPR des BW (Buch 10), ebenso im Ausführungsgesetz zum internationalen Kindesschutz und in der Zivilverfahrensordnung.

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