Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht online
Mit dem Oktober-Update des Bergmann wurde das Werk um einen Länderbericht zu Bhutan erweitert. Zu Georgien und Lettland wird auf neuere Rechtsentwicklungen hingewiesen.
Im Einzelnen:
Bhutan
Der Länderbericht zu Bhutan wird neu in das Werk aufgenommen. Er umfasst neben dem Staatsangehörigkeitsrecht in der Verfassung und drei sich ergänzenden Staatsangehörigkeitsgesetzen das Familienrecht, soweit es gesetzlich geregelt ist, so insbesondere die Eheschließung und die Ehescheidung im Ehegesetz sowie das Ehevermögensrecht (insbesondere nach Scheidung) und der Unterhalt im Erbgesetz mit Rechtsinstituten aus der buddhistischen Tradition. Beide Gesetze enthalten auch punktuelle Bestimmungen im Bereich der elterlichen Sorge, während das Kindschaftsrecht i. Ü. lediglich eine eingehende Regelung im Adoptionsgesetz samt eingehenden Ausführungsbestimmungen gefunden hat. Das Kinderschutzgesetz ist nur flankierend von Bedeutung.
Georgien
Es erfolgt ein Hinweis zur Entwicklung der für Georgien im Verhältnis zu Deutschland zunehmend in Kraft tretenden internationalen Übereinkommen.
Lettland
Es wird auf jüngste Entwicklungen sowohl im Staatsangehörigkeits- als auch im Familienrecht hingewiesen.