Der Verfassungsgerichtshof von Simbabwe hat am 20.1.2016 entschieden, dass die Regelung in Sec 22 (1) Marriage Act, die bisher Eheschließungen für Frauen generell ab 16 Jahren erlaubte und für Männer unter 18 und Frauen unter 16 Jahren eine Eheschließung mit schriftlicher Ministererlaubnis zuließ, verfassungswidrig ist.