Am 20.12.2013 fällte U.S. District Judge Robert Shelby ein Urteil, nach dem das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im Bundesstaat Utah bundesverfassungswidrig ist und solche Ehen zugelassen werden müssen.
Der Richter am U.S. District Court (District of Utah, Central Division) Clark Waddoups hat das seit 1890 bestehende Polygamiegesetz von Utah für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Inm US-Bundesstaat Utah ist eine Änderung des Utah Code verabschiedet worden, die die Berücksichtigung des Verschuldens eines Ehegatten im Hinblick auf das Scheitern der Ehe bei der Zumessung nachehelichen Unterhalts regelt.