Die Aufrechterhaltung des Betriebs der Gerichte während der Corona-Krise ist in den meisten Ländern zwar grundsätzlich gewährleistet, die Aktivität wurde jedoch meist auf das absolut Notwendige heruntergefahren, zudem wurden teilweise Regelungen zu Fristverlängerungen und Einsatz elektronischer Hilfsmittel erlassen.