Slowenien hat die Gültigkeit seiner Vorbehalte gegen die Art. 30, 44, 55 u 59 des Europäischen Übereinkommens vom 11.5.2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt m.W. ab 1.6.2020 für weitere fünf Jahre verlängert.