Der Verfassungsgerichtshof von Suriname hat am 31.1.2023 entschieden, dass eine Entscheidung des Zentralamts für zivile Angelegenheiten, mit der der Antrag auf Eintragung einer in Argentinien geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe in das Eheregister abgelehnt wurde, nicht gegen Art. 8 und 17 Abs. 1 der Verfassung verstößt.