Eine Reihe von Staaten hat gegen die Vorbehalte Somalias vom 1.10.2015 (vgl. BGBl. 2015 II S. 1600) zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes (betreffend die Art. 14, 20 und 21 sowie jede andere Bestimmung, die der Scharia zuwiderläuft) Einspruch erhoben.