Das Fakultativprotokoll v. 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum UN-Übereinkommen v. 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für San Marino am 26.12.2018 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl 2019 II 62
Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.
Das Europäische Übereinkommen vom 11.5.1961 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird für San Marino am 1.5.2016 in Kraft treten.
Quelle: (SEV Nr. 216)
Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die am Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für San Marino am 1.10.2015 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2015 II 1182 und (SEV 161)