Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs von El Salvador hat mit einer Entscheidung vom 22.2.2022 (Verfahren 33-2016 und 195-2016) Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über den Namen der natürlichen Person insofern für verfassungswidrig erklärt, als die Vorschrift, die die Namensänderung betrifft, keine Möglichkeit für Transpersonen vorsieht, ihren Vornamen entsprechend ihrer Geschlechtsidentität zu ändern.