Am 23.5.2023 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass das Fehlen der Möglichkeit, nach rumänischem Recht eine rechtlich anerkannte gleichgeschlechtliche Partnerschaft (d. h. eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft) zu schließen, eine Verletzung von Art. 8 EMRK darstellt.