Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland jedoch erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ.