Das Fakultativprotokoll vom 24.4.1963 über den Erwerb der Staatsangehörigkeit zum Wiener Übereinkommen vom 24.4.1963 über konsularische Beziehungen gilt für Botsuana seit dem 11.6.2008 und für Nauru seit dem 13.1.2013.
Quelle: BGBl. 2013 II 271
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