Niger

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Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 ist, wie bereits gemeldet, für Niger am 1.9.2021 in Kraft getreten, infolge des deutschen Einspruchs v. 24.11.2021 gegen den Beitritt der Republik Niger jedoch nicht im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland.

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Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption ist für St. Kitts und Nevis am 1.2.2021 in Kraft getreten; für Niger wird es am 1.9.2021 in Kraft treten. In beiden Fällen hat Deutschland keinen Einspruch nach Art. 44 Abs 3 HAdoptÜ eingelegt.

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Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für Niger am 1.9.2021 in Kraft treten.

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