Ein bereits Ende Dezember 2018 im Parlament verabschiedetes, aber erst in November 2021 vollständig in Kraft gesetztes Gesetz ermöglicht es, neben der Staatsangehörigkeit Malawis eine weitere Staatsangehörigkeit zu haben.
Der Präsident von Malawi hat im April eine am 14.2.2017 im Parlament verabschiedete Verfassungsänderung ausgefertigt, mit der das Ehefähigkeitsalter auf 18 Jahre erhöht wird.
Die 39. Vollversammlung des Parlamentarischen Forums der Southern African Development Community (Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika) hat am 3.6.2016 ein Modellgesetz zur Eliminierung von Kinderehen und zum Schutz bereits verheirateter Kinder verabschiedet.