Zum Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen hat Malta seine Erklärung vom 1.8.2012 zurückgenommen und Deutschland eine geänderte Adresse der Zentralen Behörde für das Land Berlin notifiziert.
Quelle: BGBl. 2018 II 445, Erklärung einsehbar unter (Übk. Nr. 14)