Mexiko

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Eheauflösende Entscheidungen nicht rechtsmittelfähig

Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Colima hat eine Änderung des Zivilprozessgesetzbuchs (Código de Procedimientos Civiles del Estado) verabschiedet, nach der eheauflösende Gerichtsentscheidungen künftig nicht mehr rechtsmittelfähig sind.

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Eintragung zweier Frauen als Mütter

Ende September 2018 sind im Bundesstaat Michoacán erstmalig zwei (aufgrund einer Eheschließung in der Ciudad de México) verheiratete Frauen als Mütter eines Kindes eingetragen worden.

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Änderungen im Unterhaltsrecht

Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Coahuila hat im Dezember 2017 eine Neufassung von Art. 238 und Art 251 des Familiengesetzes verabschiedet; die Änderungen wurden im Amtsblatt vom 23.1.2018 publiziert.

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Keine Güterrechtsregelung für nichteheliche Lebensgemeinschaft

In einem Urteil vom 25.4.2018 hat die Erste Kammer des Obersten Gerichts Mexikos entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (concubinato) nach dem Zivilgesetzbuch der Ciudad de México keine güterrechtlichen Ansprüche hergeleitet werden können.

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Ehefähigkeitsalter angehoben

Am 23.12.2017 wurde im mexikanischen Bundesstaat Chihuahua ein Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzbuchs im Amtsblatt veröffentlicht, mit dem diverse Details im Eherecht geändert werden und insbesondere das Ehefähigkeitsalter ausnahmslos auf einheitlich 18 Jahre festgesetzt wird.

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