In einem Urteil vom 25.4.2018 hat die Erste Kammer des Obersten Gerichts Mexikos entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (concubinato) nach dem Zivilgesetzbuch der Ciudad de México keine güterrechtlichen Ansprüche hergeleitet werden können.