Nach einer Mitteilung der Regierung des Unionsstaates Kerala an den Kerala High Court ist ein Behördenrundschreiben der Regierung des Unionsstaates vom 27.6.2013, nach dem bestehende Ehen von unter 21-jährigen Männern und Frauen zwischen 16 und 18 zu registrieren seien, nicht als Zulassung von Ehen in Bezug auf Ehekandidaten unter dem gesetzlichen Heiratsalter zu verstehen.