Ungarn

IEK Aktuell

Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten

Das Europäische Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten vom 25.1.1996 gilt für Albanien ab 1.2.2012, für Kroatien ab 1.8.2010, für Montenegro ab 1.2.2011 und für Finnland ab 1.3.2011. Für Ungarn ist das Übereinkommen noch nicht in Kraft (Berichtigung vom 8.3.2011).
Weiterlesen ...

Ungarn abonnieren