Guatemala

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Guatemala am 18.9.2017 in Kraft getreten. Einsprüche nach Art. 12 Abs. 2 wurden nicht erhoben.
Quelle: BGBl. 2017 II 1809, (Übereinkommen Nr. 12)

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Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Guatemala am 18.9.2017 in Kraft treten.

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Mindestalter für Eheschließungen neu geregelt

Der Kongress von Guatemala hat am 5.11.2015 ein Gesetzesdekret (Decreto 8-2015) verabschiedet, mit dem das Mindestalter für Eheschließungen einheitlich auf 18 Jahre festgesetzt und verschiedene Vorschriften des Zivilgesetzbuchs entsprechend geändert wurden.

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