Das Fakultativprotokoll vom 25.5.2000 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten wird jeweils nach Maßgabe von Erklärungen für Gambia und für Myanmar am 27.10.2019 in Kraft treten.
Mit dem Mai-Update werden in der Online-Version des Bergmann die Länderberichte zu Finnland und zur Russischen Föderation aktualisiert, in weiteren Berichten werden kleinere Änderungen vorgenommen.
Das Parlament von Gambia hat am 21.6.2016 ein Gesetz zum Verbot von Kinderehen verabschiedet, nach dem Eheschließungen unter 18 Jahren künftig untersagt sind.
Das UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für Gambia am 5.8.2015, für Madagaskar am 12.7.2015 und für Trinidad und Tobago am 25.7.2015 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen tritt am 29.9.2014 für Gambia und Paraguay in Kraft.
Quelle: BGBl. 2014 II 513
Das Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt am 29.9.2014 nach Maßgabe einer Erklärung zu Art. 2 sowie Art. 8 Abs. 3 des Übereinkommens für Belgien in Kraft.
Gambia ist im Rahmen einer Zeremonie in Genf am 1.7.2014 dem Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen und dem Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit beigetreten.
Das Wiener Übereinkommen vom 24.4.1963 über konsularische Beziehungen ist nach seinem Art. 77 Abs. 2 am 27.4.2013 für Gambia in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013 II 554
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