Mit Entscheidung Nr. 2021-818 DC vom 21.5.2021 hat der Conseil constitutionnel entschieden, dass Art. 9 des Gesetzes zum Schutz der Regionalsprachen als Kulturerbe und zu ihrer Förderung, der vorsieht, dass in Zivilstandsakten diakritische Zeichen aus Regionalsprachen auch dann verwendet werden können, wenn sie im Französischen nicht existieren, verfassungswidrig ist.