Nach einem Urteil des EuGH vom 14.12.2021 ist ein Mitgliedsstaat verpflichtet, einem minderjährigen Kind mit Unionsstaatsangehörigkeit, dessen Geburtsurkunde, in der zwei Personen desselben Geschlechts als Eltern angegeben sind, vom Aufenthaltsmitgliedstaat ausgestellt wurde, einen Personalausweis oder einen Reisepass auszustellen.