Eine Ende 2015 erlassene Verordnung des ägyptischen Justizministeriums sieht vor, dass ein ausländischer Mann, der eine Ägypterin heiratet, die mindestens 25 Jahre jünger ist als er, 50000 ägyptische Pfund (etwa 5900 Euro) im Namen seiner Frau bei der ägyptischen Zentralbank hinterlegen muss.