Durch Bekanntmachung vom 23.7.2020 nach Art 2 Abs 2 des deutsch-schweizerischen Beglaubigungsvertrags vom 14.2.1907 (RGBl 1907, 411) wird das Verzeichnis der deutschen und schweizerischen Verwaltungsbehörden veröffentlicht, deren Beurkundungen zum Gebrauch im Gebiet des anderen Staates keiner Beglaubigung bedürfen.