Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 für die Republik Kongo am 8.1.2024 in Kraft treten.
Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist für Togo gemäß seinem Art. 39 Abs. 2 am 12.10.2021 in Kraft getreten und tritt für die Republik Kongo gemäß Art. 39 Abs. 2 am 8.1.2024 in Kraft.
Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird für die Republik Kongo am 1.4.2020 in Kraft treten.