In Belgien wurde mit einem am 5.5.2014 verkündeten Gesetz die Mitelternschaft für lesbische Paare eingeführt und das Zivilgesetzbuch entsprechend modifiziert.
In Belgien wurde das Gesetz zur Modifizierung des Zivilgesetzbuchs im Hinblick auf die Gleichheit von Mann und Frau bei der Art der Weitergabe des Familiennamens an Kinder und Adoptierte verabschiedet.
Die Europäische Kommission hat Ende September entschieden, gegen Belgien vor dem EuGH Klage zu erheben, weil eine Bestimmung des belgischen Namensrechts gegen die Grundfreiheit des freien Personenverkehrs verstoße.
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