Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 19.2.2013 das Fehlen der Möglichkeit, das Kind eines gleichgeschlechtlichen Partners zu adoptieren, mit dem keine eingetragene Partnerschaft besteht, als Diskriminierung im Verhältnis zu verschiedengeschlechtlichen unverheirateten Paaren erachtet.