Das Haager Übereinkommen vom 12.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen tritt im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Armenien am 3.4.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 302; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter